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BGH, 01.08.2018 - 5 StR 305/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Ablehnung des Antrags der Adhäsionsklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet; Ablehnung des Antrags der Adhäsionsklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Revisionsinstanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse …
Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 5 StR 305/18
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil keine der Voraussetzungen von § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15).
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 129/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nebenklage
Der 5. Strafsenat hat mitgeteilt, dass er an der seinen Beschlüssen vom 1. August 2018 - 5 StR 305/18 und 30. Mai 2017 - 5 StR 117/17 zu Grunde liegenden Rechtsauffassung nicht festhält.